Wichtige Änderungen zur Meldepflicht
2025 treten durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wichtige Änderungen bei der Meldepflicht in Kraft. Dennoch bleibt unser gemeinsames System der Gästecard unverändert bestehen und die Erfassung der erforderlichen Gästedaten kann wie gewohnt erfolgen. Nachfolgend haben wir die neuen gesetzlichen Regelungen kurz für Sie zusammengefasst. Wir möchten Sie über die neuen Regelungen informieren und Ihnen eine Unterstützung für die Kommunikation mit Ihren Gästen zur Verfügung stellen.
Das ändert sich ab dem 1. Januar 2025:
- Keine Unterschrift mehr für deutsche Staatsangehörige:
Übernachtungsgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen keinen Meldeschein mehr ausfüllen und unterschreiben. - Regelungen für ausländische Gäste bleiben bestehen:
- Meldeschein: Ausländische Gäste müssen weiterhin am Anreisetag einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben.
- Identitätsnachweis: Die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Pass oder Passersatz) ist erforderlich.
- Aufbewahrungspflicht: Meldescheine müssen 12 Monate aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden. Rechtsgrundlage: § 30 Absatz 2 Bundesmeldegesetz
Wichtig für Ihre Gäste:
Jeder Gast erhält auch weiterhin die Schmallenberger Sauerland Card, um deren Leistungen vollumfänglich nutzen zu können. Hierfür müssen nur Basisdaten erfasst werden, die im AVS-Meldescheinsystem verarbeitet werden. Zur Information Ihrer Gäste haben wir einen kurzen Text vorbereitet, den Sie einfach ausdrucken und in Ihrem Betrieb aushängen können. So können Sie ihre Gäste unkompliziert über die neuen Regelungen informieren. Den Text stellen wir Ihnen in diesem Newsletter (siehe unten) zum Download zur Verfügung.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch beim Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. und beim Deutschen Tourismusverband (DTV).
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mustertext für Ihre Gäste
Wir haben einen vorformulierten Text vorbereitet, den Sie in Ihrem Betrieb aushängen können. So können Sie ihre Gäste unkompliziert über die neuen Regelungen informieren.
Liebe Gäste,
sicherlich habe Sie in den Medien von der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige erfahren. Für die Erhebung des Gastbeitags (lt. Satzung) und die Ausstellung Ihrer Schmallenberger Sauerland Card sind wir dennoch angewiesen eine vereinfachte Datenerhebung (Name und Vorname) vorzunehmen.
Bei ausländischen Gästen benötigen wir weiterhin ein gültiges Identitätsdokument (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz), es muss zusätzlich die vollständige Adresse erfasst werden (Rechtsgrundlage: Art. 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ)), ferner ist die Unterschrift auf dem Meldeschein erforderlich.
Alle Informationen werden ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke verwendet und streng vertraulich behandelt.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Schmallenberger Sauerland und der Ferienregion Eslohe.